Der Weg ins Hospiz
Wer kann in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden?
Stationäre Hospize verfügen über eine besondere personelle und räumliche Ausstattung, die eine palliative, psychosoziale sowie seelsorgerliche Begleitung und Versorgung der sterbenden Menschen und ihrer Zugehörigen gewährleistet. Der Zugang ist genau geregelt.
Voraussetzung* für die Hospizaufnahme ist
- eine fortschreitende Erkrankung,
- deren Heilung ausgeschlossen ist und bei der eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig oder erwünscht ist und
- die eine auf Tage, Wochen oder wenige Monate begrenzte Lebenserwartung erwarten lässt.
Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie und bei Bewohner:innen eines Pflegeheims oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe ist eine Versorgung in der Einrichtung nicht ausreichend.
Ein:e behandelnde:r Arzt/Ärztin beantragt die Hospizpflege bei der Krankenkasse. Stimmt die Krankenkasse zu, kann die Aufnahme erfolgen.
Eine Hospizaufnahme kommt insbesondere bei folgenden Erkrankungen in Betracht:
- onkologische Erkrankung/ Krebserkrankung,
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS,
- neurologische Erkrankung (bspw. ALS),
- chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns unter 0431 / 70694-80 an. Oder schreiben Sie uns: hospiz@asb-sh.de.
Wir beraten Sie individuell und umfassend.
*Anspruchsvoraussetzungen gemäß der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 31.03.2017 (s. untenstehenden Download)