Verbinden Sie Ihr Hobby oder eine Veranstaltung ganz einfach mit einem guten Zweck. Ob Sie z.B. ein Benefizkonzert, ein Fußballturnier, ein Laufevent oder Charity-Dinner zugunsten des ASB durchführen – mit Ihrer Aktion helfen Sie uns gleich doppelt:
- Mit Ihrer Spende sichern Sie unsere Projektarbeit.
- Gleichzeitig machen Sie andere Menschen auf die Hilfsangebote des ASB aufmerksam.
Eine eigene Aktion ins Leben zu rufen ist ganz einfach. Bitte informieren Sie uns vor Ihrer Spendenaktion kurz über Ihr Vorhaben. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Planung einer eigenen Spendenaktion oder Spendenveranstaltung zugunsten des ASB Schleswig-Holstein.
Feiern Sie Ihren Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum oder gibt es einen anderen schönen Anlass? Dann bitten Sie doch Ihre Gäste anstelle von Geschenken um eine Spende an den ASB: Wünschen Sie sich eine Spende zu Ihrer Feier.
Mit einer Geschenkspende helfen Sie uns gleich zweifach: Sie sammeln Geld für eines unserer Angebote, z.B. für den ASB-Wünschewagen, und machen gleichzeitig den ASB und seine Hilfen bei Ihrer Familie und in Ihrem Freundeskreis bekannt.
Sie können dabei zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
1. Ihre Gäste überweisen direkt an uns
Ihre Gäste können direkt an den ASB überweisen. Geben Sie dafür bitte in den Einladungen unsere Bankverbindung an und vereinbaren Sie mit uns ein Stichwort, das Ihre Gäste bei der Überweisung angeben:
Bank für Sozialwirtschaft
DE28 2512 0510 6600 0000 20
Verwendungszweck: z.B. Geburtstag Max Mustermann
Etwa vier Wochen nach Ihrer Feier erhalten Sie von uns eine Liste mit den Namen der Spenderinnen und Spender, die für den ASB unter Nennung des Stichwortes gespendet haben. Auf der Spenderliste teilen wir Ihnen den Gesamtbetrag Ihrer Spendenaktion mit. Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen einzelne Spendenbeträge der Gäste nicht ausweisen können.
Sofern uns eine Adresse bekannt ist, erhalten alle Spenderinnen und Spender einen Dankbrief sowie automatisch im Februar des Folgejahres eine Jahresspendenbescheinigung. Zudem informieren wir Sie regelmäßig über unsere Hilfsangebote.
2. Sie überweisen die Geschenkspenden gesammelt an uns
Sie können gerne auf Ihrer Feier eine Spendenbox von uns aufstellen. Überweisen Sie den Betrag dann gesammelt an den ASB. In diesem Fall stellen wir Ihnen eine Spendenquittung für den gesamten Betrag aus.
Bitte informieren Sie uns vor Ihrer Feier kurz über Ihre Spendenaktion. Gern schicken wir Ihnen auch ein Aktionspaket inklusive Spendenbox und Infoflyern per Post zu.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Infoblatt „Helfen statt schenken“, das wir Ihnen gerne zusenden.
Ganz nebenbei Gutes tun
Wenn Sie online einkaufen, dann können Sie ganz einfach und ohne weitere Kosten Gutes tun. Sie besuchen den gewünschten Online-Shop über ein besonderen Zugangslink. Der Shopbetreiber gibt dann einen bestimmten Provisionsanteil an uns als gemeinnützige Organisation weiter. Gutes zu tun war noch nie so einfach!
Gutes tun bei amazon
Loggen Sie sich über smile.amazon.de mit Ihren amazon-Kundendaten ein. Wählen Sie "Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Schleswig-Holstein e.V." als Begünstigen aus und bestätigen Sie den Prozess. Anschließend unterstützen Sie den ASB in Schleswig-Holstein bei jedem Einkauf mit 0,5% des Einkaufswertes.
Ermuntern Sie auch Freude und Kollegen, ebenfalls smile.amazon.de zu nutzen.
Wichtig: Damit die Gutschrift erfolgt, muss der Einkauf immer über smile.amazon.de getätigt werden. Auch in der Smartphone-App von amazon kann smile aktiviert werden. Hier gibt es eine Anleitung, wie Sie amazon.smile einrichten können.
Spenden statt Kränze
Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen ein schmerzlicher Verlust. Oft ist es Angehörigen ein Bedürfnis, trotz ihrer Trauer, an andere Menschen zu denken, die dringend Hilfe benötigen. Viele bitten deshalb anstelle von Kränzen und Blumen um Spenden im Gedenken an die Person. Eine schöne Geste, mit der oft auch ein letzter Wunsch der verstorbenen Person erfüllt wird.
Was ist bei einem Spendenaufruf zu beachten? Die folgenden Punkte können Ihnen bei der Planung behilflich sein:
Bitte weisen Sie in der Traueranzeige auf Ihren Spendenaufruf hin und vermerken Sie unser Spendenkonto. Wichtig ist ein eindeutiges Kennwort.
Hier ein Textvorschlag:
Statt freundlich zugedachter Blumen und Kränze bitte wir um eine Spende für den Arbeiter-Samariter-Bund (Bank für Sozialwirtschaft, DE07 2512 0510 6600 0000 10, Kennwort: Im Gedenken an Vorname Name).
Bitte teilen Sie uns den Namen des oder der Verstorbenen, den Termin der Trauerfeier und das Kennwort kurz mit. Diese Daten ermöglichen es uns, die eingehenden Spenden eindeutig zuzuordnen.
Sofern uns Ihre Adresse vorliegt, senden wir Ihnen ca. vier Wochen nach der Trauerfeier eine Liste mit den Namen der Spenderinnen und Spender und dem gespendeten Gesamtbetrag zu. Aus Datenschutzgründen nennen wir keine Einzelbeträge der Trauergäste.
Wichtige Information zur Spendenbescheinigung für die Trauergäste: Sofern uns die Adressen vorliegen, erhalten alle Spenderinnen und Spender einen Dankbrief sowie automatisch im Februar des Folgejahres eine Jahresspendenbescheinigung. Außerdem informieren wir alle Spender eine Zeit lang über unsere Arbeit.
Aufgrund von steuerrechtlichen Regelungen ist es uns nicht möglich über Sammelbeträge, die ggf. von den Hinterbliebenen an den ASB überwiesen werden, eine Spendenbescheinigung auszustellen.
Gestalten Sie Zukunft mit einer Testamentsspende
Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin? Für Menschen, die nicht nur zu Lebzeiten etwas Gutes tun wollen, bietet der ASB Schleswig-Holstein die Möglichkeit, mit dem letzten Willen nachhaltig zu helfen.
Wenn ein Mensch sich mit dem eigenen Lebensende beschäftigt, entsteht oft der Wunsch, über den eigenen Tod hinaus zu wirken. Hier gilt es aktiv zu werden: Denn sofern die individuellen Wünsche nicht differenziert schriftlich festgehalten wurden, greift die gesetzlich geregelte Erbfolge.
Es ist nicht leicht, über das eigene Lebensende nachzudenken. Aber die Gewissheit, dass man etwas Gutes hinterlässt, hat etwas Tröstliches. Das Verfassen eines Testaments muss deshalb keine lästige Pflicht sein. Im Gegenteil: Es kann zu einer erfüllenden Erfahrung werden, die Bilanz über das eigene Leben zu ziehen.
Dabei können viele Fragen entstehen. Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Sie und überlegen gemeinsam, wie Sie Ihre Vorstellungen von einem gemeinnützigen Vererben gemeinsam mit uns realisieren können.
Sie haben sich bereits dazu entschieden, von Ihrem Nachlass etwas für gemeinnützige Zwecke zu geben? Sie stehen am Beginn Ihrer Überlegungen und möchten sich über verschiedene Möglichkeiten informieren? Egal an welchem Punkt Sie sich befinden, wir stehen für ein vertrauliches Gespräch gerne zur Verfügung. Eine Rechtsberatung können und wollen wir nicht ersetzen, aber wir möchten Ihnen helfen sich zu orientieren.
Ihr Ansprechpartner für Ihre ganz persönliche Angelegenheit ist Kai Kulschewski, Telefon: 01590-176 33 36.
Fragen Sie nach unserem kostenlosen Ratgeber „Erbschaft und Trauerfall. Was Sie wissen sollten und wie Sie vorsorgen können" und informieren Sie sich über die Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Testaments und einer Spende.
So individuell wie unsere Förderer - die ASB-Engagementberatung
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Menschen, die sich vorstellen können, sich mit einem höheren Betrag finanziell sozial zu engagieren. Wenn auch Sie dazu gehören, unterstützt Sie unsere Engagementberatung dabei, genau das Hilfsprojekt zu finden, welches Ihren Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten entspricht. Ob 3.000 Euro, 30.000 Euro, 300.000 Euro oder mehr – wir stehen Ihnen beratend zur Seite und finden Ihr Wunschprojekt, denn die persönliche und finanzielle Situation der Menschen, die wir beraten, ist sehr unterschiedlich.
Wir beraten unter anderem…
- Menschen im Ruhestand, die Sinn stiften möchten mit dem, was sie in vielen Jahren erspart haben,
- Erbinnen und Erben, die oft überraschend einen höheren Betrag zur Verfügung haben, den sie – zumindest teilweise – einem sozialen Zweck zukommen lassen möchten,
- beruflich erfolgreiche Menschen, die eine Partnerschaft suchen, in der ihre Spenden wirken und ihr Engagement sichtbar wird.
Wir beraten Sie unverbindlich und individuell zu den Themen:
- einmalige oder mehrjährige Unterstützung von Hilfsangeboten,
- Errichtung einer Stiftung,
- und im Bereich Nachlass und Testament für soziale Zwecke.
Sie bestimmen, für welchen Bereich Sie spenden und welche Wirkung Sie erzielen möchten:
- Wir geben Ihnen unmittelbaren Einblick in unsere Arbeit.
- Sprechen Sie mit Mitarbeitenden vor Ort, stellen Sie alle Fragen, die für Ihr Engagement wichtig sind.
- Unter Umständen können wir sogar gemeinsam ein eigenständiges Projekt auf den Weg bringen.
Spenden von Unternehmen – gemeinsam für Menschen in Not
Jedes Jahr bekommen unzählige Menschen in Schleswig-Holstein beim ASB Hilfe in ihrer jeweiligen Notsituation. Dabei unterstützen uns auch Unternehmen durch eine Spende. Sie tragen dadurch zu einer besseren Gesellschaft bei und übernehmen Verantwortung. Nicht nur für sich, ihre Kunden und Mitarbeiter, sondern auch für gesellschaftliche Aufgaben in der Region.
Gemeinsam mit Ihrem Unternehmen können wir Notlagen mindern und aktiv werden. Hilfe, die da ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird – hier und jetzt.
Unterstützen Sie die Arbeit des ASB in Schleswig-Holstein durch:
- eine Unternehmensspende
- eine Sachspende
- eine besondere Unternehmensspende (Helfen statt Schenken)
- eine Spendenaktion unter ihren Mitarbeitern
- einen Social-Day (aktive Mitarbeit in einem ASB-Projekt)
Wir beraten Sie gerne auf der Suche nach einem passenden sozialen Engagement. Jede Unternehmenskooperation wird individuell nach den Bedürfnissen des Unternehmens und des ASB erstellt. Unser Ziel ist, dass beide Seiten möglichst optimal von einer Zusammenarbeit profitieren.
Mit Geldauflagen wirksam helfen
Ihre Zuweisungen sind gut investiert: Zum Beispiel in die Psychosoziale Notfallversorgung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch Einsätze traumatisiert oder belastet sind. Zudem kommt es immer häufiger vor, dass unsere Helfer während eines Einsatzes selbst Opfer von Gewalt werden.
Der ASB ist ein verlässlicher Partner im Bußgeldverfahren. Er erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern. Der ASB ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel vom 8. Mai 2020 für 2016-2018. Er ist in der Liste des Oberlandesgerichts Schleswig eingetragen.
Ihre Zuweisungen bearbeiten wir sorgfältig und zuverlässig. Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug erhalten Sie fristgerecht und lückenlos. Wir führen ein separates Geldauflagenkonto und stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.